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Heilen verboten – töten erlaubt – Todesursache Nr. 1 — 2 Kommentare

  1. Es werden z.B. den Patienten Computertomographien aufgeschwatzt und entweder keine Aufklärungen geleistet oder Tatsachen verschweigende Aufklärungsbögen verwendet, wobei der Patient im Glauben gehalten wird, dass es sich um eine einfache Röntgenuntersuchung handelt. Dass die Computertomographie der 100- 1000fachen Strahlenbelastung einer normalen Röntgenaufnahme (habe ca. 640 Einzelaufnahmen gezählt) mit einem entsprechenden Krebsrisiko entspricht sowie, dass die Computertomografie das Risiko für Schlaganfälle, Demenz und Katarakt erhöht, wird nie aufgeklärt.
    Vor dem Einbringen von Titanimplantaten erfährt man auch nichts von der Schädlichkeit dieser Implantate.
    Man muss sich im Internet informieren wie z.B. unter https://www.welt.de/gesundheit/article8315256/So-gefaehrlich-koennen-Titan-Implantate-sein.html: „Wenn Titan in den Körper eingebracht wird, oxidiert es permanent. Die etwa bakteriengroßen Titanoxidpartikel werden dann vom Immunsystem als fremd angesehen und von den sogenannten Makrophagen (Fresszellen) gefressen. Mehr als 15 Prozent der Patienten entwickeln bei der Versorgung mit Titanimplantaten Entzündungen. Wenn es erst einmal so weit kommt, ist es unheimlich schwer, solchen Patienten zu helfen“. Dass Titandioxid zu Rhythmusstörungen und veränderten EKG Werten führt, wie sie für Herzerkrankungen typisch sind, kann man unter https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/31077/ finden.
    Die grundsätzliche Schädlichkeit von dem auch als Lebensmittelzusatz zugelassenen Titandioxid wurde in Tierversuchen nachgewiesen und u.a. in der Bundestag-Drucksache 17/7332 veröffentlicht. Dabei wurden die laufend Titandioxid absondernden Titanimplantate vergessen. Habe der Bundestag-Drucksache entnommen:
    Eine Genotoxizität von TiO2-Nanopartikeln konnte anhand von Tests an verschiedenen Zelllinien nachgewiesen werden (GURR et al. 2005; RAHMAN et al. 2002; REEVES et al. 2008). Titandioxid-Nanopartikel wurden in Körperzellen nachgewiesen, auch Organschäden durch Translokation in verschiedene Organe wie Leber, Milz, Lunge und Nieren, Zunahme von Entzündungszellen, Entzündungsreaktionen, Zellschädigungen, Tumoren, Verschlechterung der Blutwerte, Beeinträchtigung der Arteriendehnfähigkeit, Anstieg von dna-Doppelstrangbrüchen in Knochenmarkzellen und in weißen Blutkörperchen, weitere DNA-Schäden.
    Bei bestehenden Praktiken können uns keine den Menschenrechten und dem Grundgesetz entsprechende Rechte wie Recht auf Leben und Gesundheit und auch kein Selbstbestimmungsrecht gewährt werden.

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